allg. Zivilrecht
Unter dem Begriff Zivilrecht werden die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen zu Privatpersonen und von Verbrauchern zu Unternehmern sowie von Unternehmern zu Unternehmern verstanden.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Erwerbsleben. In unserer Kanzlei beraten wir Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Mietrecht
Unter dem Begriff Mietrecht wird die Vermietung von Sachen jeglicher Art verstanden. Wir übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Mietern und Vermietern im Wohnraum- und Gewerbemietrecht.