Überbelegung durch Aufnahme von weiteren Untermietern
In dem am 19.10.2023 (Az.: 50c C 156/23) verkündeten Urteil befasste sich das Amtsgericht Paderborn mit der Frage, ob ein Mieter einen Anspruch darauf hat, neben einem bereits vom Vermieter genehmigten Untermieter noch weitere Untermieter