Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs nach Räumungsvergleich
Eine Entscheidung des Amtsgerichtes München vom 13.01.2012 (Az.: 474 C 19752/11) führt deutlich vor Augen, dass Vergleiche in Räumungsprozessen durchdacht und gut formuliert werden müssen, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs