Unwirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Resturlaub vollständig zu nehmen
In dem am 14.03.2018 entschiedenen Rechtsstreit (Az.: 4 Ca 1660/17) befasste sich das Arbeitsgericht Paderborn unter anderem mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer arbeitsvertraglich verpflichtet werden kann, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Resturlaub in natura