Ist die Heilung einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsrückständen durch Ausgleich der Rückstände möglich?
Eine Zahlung rückständiger Mieten innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB, also bis spätestens zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit der Räumungsklage führt zur Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung