Großstadt-Mietspiegel trotz Abschlags kein Maßstab für Nachbargemeinde
Der Mietspiegel einer nahegelegenen Großstadt kann nicht als Begründung vom Vermieter herangezogenen werden, um eine Mieterhöhung in einer kleinen Nachbargemeinde zu rechtfertigen, wenn diese über keinen eigenen Mietspiegel verfügt. Gemäß § 558a Abs. 1 BGB